Treuhandkonto

Service im Bereich Finanz- & Rechnungswesen und finanzieller Unternehmensführung:

Ein Treuhandkonto oder Treuhandanderkonto, ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet dieses für den Dritten treuhänderisch.

Für diese Konten gelten besondere Geschäftsbedingungen und sind nicht dafür bestimmt, eigenen Zwecken des Inhabers zu dienen. Auch damit wird deutlich gemacht, welchen Zweck ein Anderkonto hat. Weiterhin hat die Bank den wirtschaftlich Berechtigten zu erfragen und zu speichern.

 

Durch die Verwaltung und Führung eines Treuhandkontos kann die pünktliche Begleichung von Forderungen, SV-Beiträgen, Finanzamtsabgaben etc. sowie die Überwachung von Zahlungseingänge garantiert werden.